Seniorenbetreuung

Was ist eine 24h-Pflegebetreuung?

Wenn die Kräfte nachlassen und ein sicheres Leben alleine nicht mehr gewährleistet ist, wird es Zeit zu handeln. Doch für die Betreuung von Senioren muss ein Pflegeheim nicht unbedingt die erste Wahl sein.

Die bessere und schönere Alternative kann sein, das Weiterleben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen und so die Nähe zu Familie und Freunden zu halten.

Damit eine betroffene Person weiter zu Hause leben kann, wird natürlich entsprechend Unterstützung benötigt. Genau hier hilft die 24h-Betreuung. Dabei zieht eine erfahrene Pflegekraft aus dem EU-Ausland bei der pflegebedürftigen Person ein und wird Teil der häuslichen Gemeinschaft.

Aufgabenspektrum der Betreuungskraft

Grundpflege

Die Betreuungskraft leistet Unterstützung bei Tätigkeiten wie der Körperpflege, dem Toilettengang und der Zahnpflege. Außerdem können die Aufrechterhaltung der Mobilität z.B. durch einfache Gymnastik unterstützt und Arztbesuche begleitet werden.

Seniorenbetreuung

Die soziale Betreuung ist für die mentale Gesundheit essentiell. Die Pflegekraft unternimmt mit der betreuten Person Spaziergänge und Ausflüge, besucht Seniorentreffen und hilft bei der Organisation des familiären und sozialen Umfelds.

Haushaltshilfe

Eine der grundlegenden Aufgabe ist natürlich die Haushaltshilfe. Das Putzen des Hauses und Wäschewaschen ist keine Selbstverständlichkeit mehr, wenn die eigenen Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Deshalb hilft die Pflegekraft  bei alltäglichen Aufgaben, dem Einkaufen etc.

Voraussetzungen

Für wen ist die 24h-Betreuung geeignet?

In Frage kommen alle älteren Menschen, die weiter zu Hause wohnen wollen, aber dazu nicht mehr alleine in der Lage sind. Besonders Senioren, die in Ihrer Umgebung stark verwurzelt sind, profitieren von der Pflege zu Hause bei einer Demenz-Erkrankung, während und nach einer Rehabilitation oder bei Altersschwäche. Das vertraute Umfeld bleibt bestehen und soziale Bindungen werden aufrechterhalten. Ein Gewinn an Lebensqualität für Pflegebedürftige und deren Angehörigen.

Was muss vorab beachtet werden?

Betreuungskräfte sind in der Regel keine ausgebildeten Pflegefachkräfte und dürfen somit manche Tätigkeiten, wie eine Wundversorgung, nicht durchführen. Hier ist es sinnvoll Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Das macht die 24h-Betreuung aber nicht weniger sinnvoll, da eine Intensivpflege, also die durchgängige Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst, viel teurer und in den meisten Fällen nicht notwendig ist.

Unterbringung der Pflegekraft

Grundsätzlich lebt die Betreuerin im Haushalt der betreuten Person bei freier Kost und Logis. Damit die Pflegekraft die von ihr erwarteten Leistungen erbringen kann, braucht sie natürlich auch einen Rückzugsort. Deshalb ist es notwendig, dass sie ein eigenes, abschließbares Zimmer zur Verfügung gestellt bekommt. Darin sollte es nicht nur ein Bett, sondern auch einen Schrank und eine Kommode geben. Grundvoraussetzung ist zusätzlich die Mitbenutzung eines Bades und der Küche.

Der Ablauf

Kosten und Förderungen

Monatliche Kosten

Für die Betreuungskraft fallen Pflegekosten an, deren Höhe primär von 2 Faktoren abhängig ist: den Deutschkenntnissen und den weiteren Qualifikationen. Der Bereich reicht von ca. 1600 € für eine Pflegekraft, die kein Deutsch versteht, bis ca. 2800 € für eine Pflegekraft, die sehr gut Deutsch spricht.

Individuelle Kosten

Wenn zusätzliche Qualifikationen gewünscht sind, die entsprechend von der Pflegekraft erfüllt werden, spiegelt sich das in den anfallenden Pflegekosten wider. Einen genauen Betrag erhalten Sie von uns nach Ihrer unverbindlichen Anfrage. In den Pflegekosten sind alle Abgaben für die Kranken- und Sozialversicherung der Pflegekraft bereits enthalten.

Kostenerstattung

Die Nutzung von Förderungen und Zuschüssen kann die effektive monatliche Belastung senken. Die bekannteste Leistung ist das Pflegegeld, das sich in seiner Höhe nach der Schwere der Einschränkungen, also dem Pflegegrad, richtet. Der Pflegegrad ist in die Stufen 1-5 unterteilt und schafft Anspruch auf bis zu 901 € monatlich bei Pflegegrad 5.

Steuerentlastung

Eine weitere Förderung kann durch die steuerliche Geltendmachung von anfallenden Kosten im Rahmen der Pflege wahrgenommen werden. Bis zu 20% der anfallenden Kosten (beschränkt auf 4.000 € jährlich) kann steuerlich geltend gemacht werden, was monatlich ca. 330€ entspricht.

Verhinderungspflege

Neben dem Pflegegeld kann für eine Betreuung auch die Verhinderungspflege genutzt werden. Pflegebedürftigen steht ein Verhinderungspflegegeld zu, das von der Pflegekasse erstattet wird. In Kombination mit der Kurzzeitpflege kann ein Betrag von jährlich 2.418 € erstattet werden.

Zuschüsse

Häufig werden nicht alle Förderungen für die häusliche Pflege ausgeschöpft. Lassen Sie sich daher ausführlich beraten. Werden z.B. Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds notwendig, werden Zuschüsse bis zu 4.000 € ohne Eigenanteil gewährt.

Die Pflegekräfte

Woher kommen die Betreuungskräfte

Über die Jahre hat sich die Pflege mit Betreuungskräften aus Polen etabliert. Heute kommen Pflegekräfte natürlich auch aus anderen osteuropäischen Ländern wie Rumänien, Ungarn, Litauen und Bosnien. Eine liebevolle Pflegekraft schafft damit ein lebenswertes Umfeld für Pflegebedürftige und deren Familie.

Qualifikationen

Die Pflegekräfte weisen naturgemäß unterschiedliche Qualifikationen und Erfahrungen auf. Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit sind absolute Grundvoraussetzungen für alle Pflegekräfte. Fachkenntnisse und weitere Anforderungen können auf Wunsch bei der Suche berücksichtigt werden.

Sprachkenntnisse

Sie entscheiden, ob die Pflegekraft kaum Deutsch können muss, nur einfache Gespräche möglich sein sollen oder ob die Betreuungskraft ganze Konversationen auf Deutsch führen soll. Die monatlich anfallenden Kosten sind sehr von den kommunikativen Fähigkeiten der Pflegekraft abhängig.

Rechtliche Situation

Die Vermittlung von osteuropäischen Betreuungskräften basiert auf dem Entsendemodell. Hierbei wird eine Betreuungskraft von ihrem Arbeitgeber im Ausland für eine begrenzte Zeit nach Deutschland entsandt, um hier ihrer Aufgabe nachzugehen.

Dieses Vorgehen ist rechtlich gedeckt durch die vier Grundfreiheiten der Europäischen Union: den freien Warenverkehr, die Personen- und Arbeitnehmerfreizügigkeit, die Dienstleistungsfreiheit und den freien Kapital- und Zahlungsverkehr.

Durch diese Bestimmungen erhält die Betreuungskraft auch ein Aufenthaltsrecht für die Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit. Gleichzeitig bleibt sie während des Aufenthaltes in Deutschland weiterhin bei ihrem ausländischen Arbeitgeber angestellt und entrichtet ihre Steuern und Sozialabgaben in ihrem Herkunftsland.

Das A1 Formular

Um die Entrichtung der Sozialabgaben im Herkunftsland nachzuweisen stellt der zuständige Renten- und Sozialversicherungsträger auf Antrag für jede Betreuungskraft ein sog. A1 Formular aus. Dieses sollte spätestens vier Wochen nach Ankunft der Beschäftigten vorliegen und dient auch zur Absicherung bei (unwahrscheinlichen) Kontrollen durch den deutschen Zoll. Wenn Sie über einen seriösen Vermittler eine Betreuungskraft engagieren, müssen Sie sich um die Beantragung dieses wichtigen Dokuments keine Gedanken machen, das erledigt in der Regel das Unternehmen für Sie.

Mindestlohn

Die Betreuungskraft bleibt während ihrer zeitlich befristeten Entsendung nach Deutschland im Ausland angestellt und fällt unter das Arbeitsrecht ihres Herunftslandes. Trotzdem gelten für sie Mindestarbeitsbedingungen lt. deutschen Bestimmungen zu Mindestlohn, Mindesturlaub und Höchstarbeitszeit. Der aktuell geltende Mindestlohn von 9,19 € wird also auch für eine osteuropäische Betreuungskraft fällig. Hierdurch sollen perspektivisch die Arbeitsbedingungen der beschäftigten Arbeitnehmer in allen EU-Mitgliedsstaaten gleichgestellt werden.

Arbeitszeit

Obwohl eine 24h-Betreuungskraft mit im Haushalt lebt und daher den größten Teil des Tages anwesend ist, arbeitet sie natürlich nicht auch 24 Stunden am Tag. Vielmehr müssen genaue Absprachen bezüglich der zu übernehmenden Aufgaben getroffen werden, um sicherzustellen, dass die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten und für Pausen- und Ruhezeiten nach den gesetzlichen Vorgaben gesorgt wird.

Versicherung

Durch die Anstellung bei einem ausländischen Arbeitgeber erhält die Betreuungskraft eine europäische Krankenversicherungskarte, die sie berechtigt, im Ausland Leistungen in Anspruch zu nehmen. Diese werden dann über eine deutsch gesetzliche Krankenkassen abgerechnet.

Unterschiede zwischen Betreuung und Pflege

Pflegekräfte und Betreuungskräfte unterscheiden sich in ihren Qualifikationen und Aufgabengebieten. Bei einer Pflegekraft handelt es sich um eine/n Krankenpfleger/in, in dessen oder deren Aufgabenbereich die Pflege, Betreuung und Beobachtung von Patienten im stationären und ambulanten Bereich fällt. Er oder Sie übernimmt dabei nicht nur Aufgaben der Betreuung wie das Waschen und Betten, sondern auch das Verabreichen von verordneten Medikamenten und das Wechseln von Verbänden. Weitergehend sind Pflegekräfte qualifiziert bei ärztlichen Untersuchungen eingebunden zu werden, medizinische Geräte zu überwachen und zu bedienen und Pflegepläne zu erstellen und auszuwerten.

Der geschaffene Beruf der Betreuungskraft weist einen deutlich reduzierten Aufgabenkreis auf. Hier steht die Unterstützung einer betreuungsbedürftigen Person bei alltäglichen Tätigkeiten im Vordergrund. Hilfestellung beim An- und Umziehen, Erledigung von Hausarbeit und Einkäufen und soziale und emotionale Unterstützung. Pflegerische Tätigkeiten dürfen nur auf Anordnung und nach Anleitung durch medizinisches Fachpersonal durchgeführt werden. Dazu kann zum Beispiel die Verabreichung von Medikamenten und das Wechseln von Verbänden zählen.

Da es in der Branche üblich ist, Pflege und Betreuung nahezu synonym zu verwenden und es für ein wenig Abwechslung in den vielen Texten sorgt, behalten wir diese Praxis ebenfalls bei. Wenn also an einer Stelle der Internetseite der Begriff Pflegekraft genutzt wird, ist dieser gleichbedeutend mit Betreuungskraft zu verstehen.