Pflege und Betreuung

Pflegegrad

Beantragung eines Pflegegrades

Wer Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten möchte, muss diese beantragen. Die Beantragung kann formlos erfolgen. Teilen Sie der zuständigen Pflegeversicherung das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit einfach per Telefon, Mail oder Post mit. Sie erhalten dann einen formalen Antrag, den Sie ausfüllen müssen. Nach Eingang des ausgefüllten Antrags beauftragt die Pflegekasse einen Gutachter. Dieser begutachtet die vorliegende Pflegebedürftigkeit und entscheidet, welcher Pflegegrad vorliegt. Bei gesetzlich versicherten Personen erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) während bei privat versicherten Personen die Firma Medicproof für die Begutachtung zuständig ist.

Entscheidend ist gute Vorbereitung

Sie können einige einfache Vorkehrungen treffen, um dem Gutachter ein möglichst realistisches Bild der Pflegesituation darzustellen. Sehr hilfreich ist das Führen eines Pflegetagebuchs oder eines Selbsteinschätzungsbogens. Darin wird für alle täglichen Verrichtungen notiert, wie viel Hilfe der/die Pflegebedürftige in Anspruch nimmt. Richtig aussagekräftig wird das Tagebuch, wenn Sie es für mindestens eine, besser zwei Wochen vor dem Termin führen. Eine entsprechende Vorlage finden Sie auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums oder bei einigen Pflegekassen und Sozialverbänden. Die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung sind laut Begutachtungsrichtlinien (BRi 4.5.1) verpflichtet, Ihre Aufzeichnungen zu prüfen und auszuwerten.

Unterstützung nutzen

Ein Pflegeberater ist ein Spezialist in Pflegefragen, der sie während des gesamten Antragsprozesses begleitet. Er hilft Ihnen mit seinem Fachwissen dabei sicherzustellen, dass auch wirklich die Leistungen bewilligt werden, die Ihnen zustehen. So können Sie sich unter Umständen ein langwieriges Widerspruchsverfahren ersparen.

Auch die Beschäftigung mit einem Pflegegradrechner hilft Ihnen dabei, besser zu verstehen was der Gutachter versucht zu beurteilen und welcher Pflegegrad Ihnen tatsächlich zustände. Beim Termin selbst sollten Sie darauf achten, dass der Gutachter auch wirklich alle Bereiche, in denen die pflegebedürftige Person eingeschränkt ist, abfragt.

Der Begutachtungstermin

Nach ihrer Antragstellung erhalten Sie vom MDK einen Termin für eine Begutachtung. Diese dauert in der Regel nicht länger als eine Stunde. Der Gutachter bringt zu diesem Termin einen gesetzlich festgelegten Fragenkatalog von über 60 einzelnen Fragen aus verschiedenen Lebensbereichen mit. Zumeist ist es in der Kürze der Zeit nicht möglich, alle Fragen zu stellen und zu beantworten. Daher treffen die Gutachter häufig Annahmen, die auf ihrem allgemeinen Eindruck basieren. Seine in der Begutachtung gewonnene Einschätzung teilt der Gutachter der Pflegeversicherung mit, die dann einen sogenannten Pflegebescheid erlässt. In der Regel vergehen nur wenige Tage, bevor Ihnen dieser per Post zugestellt wird. Anhand des Pflegebescheids können Sie nachvollziehen, zu welcher Einschätzung der Gutachter gekommen ist und welcher Pflegegrad Ihnen folglich zugesprochen wird.

Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Spätestens fünf Wochen nach der Antragstellung muss ein Bescheid der Pflegekasse vorliegen. Ist dies nicht der Fall und ist die Pflegekasse verantwortlich für die Verzögerung, so ist sie verpflichtet, 70 Euro pro verspäteter angefangener Woche an den Pflegebedürftigen zu zahlen.

Eine besondere Frist gilt auch, wenn sich der Pflegebedürftige in einem Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung befindet und bereits dort eine Begutachtung stattfinden muss. Dies kann vorkommen, wenn anderenfalls die pflegerische Weiterbetreuung nicht gesichert ist. Die Pflegekasse muss dann innerhalb einer Woche ab Antragstellung einen solchen Termin organisieren und anschließend einen Bescheid vorlegen.

Die Gutachter orientieren sich in Ihrer Meinungsfindung über den Zustand des Pflegebedürftigen an den bundesweit einheitlichen sogenannten Begutachtungsrichtlinien (BRi). Hier sind die Kriterien festgelegt, die Aufschluss darüber geben, welcher Umfang des Hilfebedarfs in welchem Pflegegrad resultiert. Ausschlaggebend ist dabei seit der Pflegereform 2017 nicht mehr der „Hilfebedarf in Minuten“, sondern der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen.

Zu Beginn des Gesprächs erfragen die Gutachter in der Regel die pflegerelevante Vorgeschichte und die derzeitige Versorgungssituation des Pflegebedürftigen. Anschließend versuchen sie diese dann in Bezug zur Beeinträchtigung der Selbstständigkeit zu setzen und so festzustellen, wie viel mehr Unterstützung notwendig wäre.

Die Bewertung der Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person in sechs wichtigen Lebensbereichen gibt den Ausschlag für die Festlegung des Pflegegrads:

  1. Mobilität (Bewegungsfähigkeit)
  2. Kognitive (geistige) und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung usw.)
  5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Diese Lebensbereiche sind wiederum in bis zu 16 Teilaspekte oder Einzelkriterien untergliedert. Für jedes Einzelkriterium muss jeweils eine eigene Einschätzung vorgenommen werden. Diese erfolgt durch die Vergabe von Punkten: je höher der Unterstützungsbedarf desto höher der Punktwert. Am Ende werden die so ermittelten Punkte addiert und in einen Gesamtpunktwert umgerechnet. Aus der abschließenden Bearbeitung und Gewichtung der Punktwerte ergibt sich ein Gesamtwert, der über die Einstufung in einen Pflegegrad entscheidet.

Wer sich schon vorab ein Bild machen möchte kann sich für seinen individuellen Fall eines Pflegegradrechners bedienen. Fast alle großen Krankenkassen und Sozialverbände bieten hierfür auf ihren Internetseiten die entsprechenden Tabellen mit Erläuterung.

Der Pflegegrad ist zu niedrig?

Für den Gutachter ist es in vielen Fälle schwierig, die tatsächliche Pflegebedürftigkeit einer Person korrekt einzuschätzen. Nicht nur sind der Zustand und das Befinden pflegebedürftiger Menschen schwankend und tagesformabhängig, sie neigen aus Scham auch häufig dazu, sich dem Gutachter gegenüber bestmöglich zu präsentieren. Dies verfälscht natürlich den Eindruck, den der Gutachter dann seiner Einschätzung zugrunde legt. Kommt der Gutachter anschließend zu dem Ergebnis, dass ein geringerer Pflegegrad vorliegt, als dies tatsächlich der Fall ist, oder dass überhaupt kein Pflegegrad vorliegt, können Sie gegen den Pflegebescheid der Kasse Widerspruch einlegen. Tatsächlich muss man davon ausgehen, dass ca. 70% der Gutachten fehlerhaft sind und die konkrete Pflegesituation nicht angemessen widerspiegeln.

Über die finanziellen Aspekte des Pflegegrades informieren wir Sie im Bereich Finanzielles.

Pflegemöbel

Was ist ein Pflegebett?

Ein Pflegebett ist ein speziell ausgestattetes Bett, das Pflegebedürftige mit Mobilitätseinschränkungen bedarfsgerecht unterstützt und die Pflege durch Angehörige oder einen Pflegedienst erleichtert. Es verfügt beispielsweise über einen elektrisch verstellbaren Lattenrost, der Positionsveränderungen oder das Aufstehen erleichtert, und über Schutzvorrichtungen gegen Herausfallen. In der Pflege zuhause bedeutet die Anschaffung eines Pflegebetts ein deutliches Mehr an Komfort sowohl für die gepflegte als auch für die pflegende Person. Daher kann im Bedarfsfall bei der Kranken- oder Pflegekasse ein Antrag auf Genehmigung eines solches Betts gestellt werden. Lassen Sie sich hier nicht vom wechselnden Gebrauch der Wörter Krankenbett und Pflegebett verwirren. Eigentlich gibt es in Aufgabe, Form und Funktion keinen Unterschied zwischen Kranken- und Pflegebetten. Der Name ist lediglich davon abhängig, wer die Kosten für das Bett übernimmt. Bei der Krankenkasse wird ein Krankenbett beantragt, bei der Pflegekasse entsprechend ein Pflegebett. Der Einfachheit halber verwenden wir hier durchgängig den Begriff Pflegebett.

Nehmen Sie sich Zeit, genau zu überlegen, welche Zwecke das Bett erfüllen muss und wie es sich in der Wohnung des Pflegenden unterbringen lässt. Pflegebetten sind meist freistehend und etwas größer als normale Betten. Dies sollte bei der Planung berücksichtigt werden. Im Sanitätshaus kann man hier Unterschiede und Bedarfe besprechen und Informationen einholen.

Wichtig: Warten Sie den schriftlichen Bescheid der Kranken- oder Pflegekasse ab. Wenn Sie schon vorher privat ein Bett kaufen, kann es Ihnen sonst passieren, dass Sie bei Ablehnung auf den Kosten sitzen bleiben.

Wird Ihr Antrag genehmigt erhalten Sie meist ein Leihbett von einem Sanitätshaus. Dieses wird Ihnen für die benötigte Zeit zur Verfügung gestellt und danach wieder zurückgenommen. Es geht also nicht in Ihren Besitz über.

Es gibt durchaus gute Gründe, das Leihen eines Betts abzulehnen. Sie können dieses beispielsweise nicht nach Ihren eigenen Wünschen zusammenstellen. Bestehen Sie auf der Neuanschaffung eines Betts, kann es allerdings sein, dass die Kranken- oder Pflegekasse diese Ausgaben nicht genehmigt und Sie sie aus eigener Tasche bezahlen müssen. Hier lohnt sich der Blick in die Onlineshops der Hersteller oder Sanitätshäuser wo man auch zu niedrigeren Preisen Betten erstehen kann.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wenn die Kranken- oder Pflegekasse der Anschaffung eines Pflegebetts zustimmt müssen Sie einmalig 10% (maximal 25 Euro) zuzahlen. Sind Sie bzw. der Patient von der Zuzahlpflicht befreit so müssen Sie auch diesen Eigenanteil nicht übernehmen. Sie können diese Kosten – wie alle Medikamenten-, Krankheits- und Pflegekosten – in Ihrer Steuererklärung angeben und so am Jahresende etwas entlastet werden.

Wird Ihr Antrag jedoch abgelehnt oder wünschen Sie aus verschiedenen Gründen die Neuanschaffung eines Bettes so müssen Sie mit Kosten zwischen 500 und 3000 Euro rechnen.

Als preisgünstigere Alternative kommt ein sogenannter Pflegehebrahmen in Betracht. Dieser wird auf Standfüßen innerhalb des vorhandenen Bettes befestigt und verwandelt es so in ein Pflegebett mit Aufstehhilfe. Ein elektrischer Pflegehebrahmen ist für 600-800 Euro zu haben.

Wo und wie beantrage ich ein Pflegebett ?

Ob Sie ein Pflegebett bei der Kranken- oder der Pflegekasse beantragen hängt vor allem davon ab, ob der/die Pflegebedürftige über einen Pflegegrad verfügt. Ist dies nicht der Fall, dann ist die Krankenkasse für Sie der richtige Ansprechpartner. Bei Vorliegen eines Pflegegrades können Sie Ihren Antrag auch an die Pflegekasse richten.

Um über die Pflegekasse erfolgreich ein Pflegebett beantragen zu können, müssen bestimmt Voraussetzungen eingehalten werden, die unter § 40 Sozialgesetzbuch (SGB) XI gesetzlich geregelt sind. Es muss nachweislich so sein, dass das Hilfsmittel/Pflegehilfsmittel (hier: das Pflegebett) zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung der Beschwerden des Patienten und/oder zur selbständigeren Lebensführung des Pflegebedürftigen beiträgt.

Bevor Sie einen entsprechenden Antrag stellen besprechen Sie dies zuerst mit dem behandelnden Arzt. Dieser wird Sie bezüglich der benötigten Funktionen des Betts beraten und Ihnen dann für die Beantragung eine sogenannte Verordnung ausstellen mit dem Vermerk „behindertengerechtes Bett“.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Leider kommt es immer wieder vor, dass Anträge auf Pflegebetten abgelehnt werden. Erhalten sie einen negativen Bescheid können sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Verlieren sie hier also keine Zeit und holen sie den Rat und die Unterstützung des behandelnden Arztes ein.

Notrufsysteme: Ein Überblick

Was, wenn im Notfall niemand da ist? Diese Frage stellen sich viele Menschen, die alleine leben. Nicht nur im Alter, auch bei körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, gibt es ein gutes Gefühl zu wissen, dass im Notfall schnell Hilfe kommt. Notrufsysteme für die eigene Wohnung sind hier eine gute Lösung: geraten Sie in eine Notsituation werden automatisch oder per Knopfdruck Nachbarn, nahe Angehörige oder der Pflege- oder Rettungsdienst alarmiert.

Mittlerweile gehört in der Regel in modernen seniorengerechten Wohnungen ein interner oder externer Hausnotruf zur Standardausstattung. Natürlich können die Systeme aber auch in Ihrem eigenen Heim problemlos und kostengünstig nachgerüstet werden. So profitieren Sie auch ohne Umzug von der zusätzlichen Sicherheit, die ein Notrufsystem bietet. Welches System sich am besten für Ihren Anwendungsfall eignet erfahren Sie im nachfolgenden Vergleich.

Der klassische Hausnotruf

Weit verbreitet sind sogenannte Hausnotrufsysteme, die innerhalb der eigenen vier Wände funktionieren. Diese Systeme bestehen aus zwei Teilen: einer Basisstation und einem tragbaren Sender. Die Basisstation wird an einem zentralen Ort in der Wohnung aufgestellt und mit der Strom- und der Telefonleitung verbunden. Der Sender ist so klein und leicht, dass er nicht bei den täglichen Verrichtungen stört und immer am Körper getragen werden kann. Sehr praktisch ist die Befestigung an einer Halskette oder am Handgelenk. Ohne ihn können Sie keine Hilfe anfordern – legen Sie ihn deshalb möglichst auch beim Spülen oder bei der Körperpflege nicht ab. Solange er in einem wasserdichten Gehäuse untergebracht ist kann nichts passieren und Sie sind auch in der Badewanne oder Dusche jederzeit gut geschützt.

Am Sender befindet sich ein Alarmknopf für Notfälle, den Sie bei einem Unfall oder sonstigem Problem einfach drücken. So wird ein Signal an die Basisstation übermittelt, die daraufhin sofort eine vorher eingespeicherte Notrufnummer anwählt. Diese können Sie frei wählen. Sie können sich für einen Nachbarn oder ein Familienmitglied entscheiden, das in der Nähe wohnt. Besondere Sicherheit gibt allerdings die Einsetzung einer 24 Stunden rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale, die auch über Ihren gesundheitlichen Zustand und eventuell benötigten Medikamente in Kenntnis gesetzt wird.

Im Notfall werden Sie dort mit einem Mitarbeiter verbunden. Dieser versucht zunächst die Lage zu klären. Dies funktioniert über die Basistation, die mit einer Wechselsprechanlage ausgestattet ist. So können Sie direkt mit dem Mitarbeiter sprechen, ohne dass Sie dazu etwa einen Telefonhörer in die Hand nehmen müssen. Sofern möglich, schildern Sie Ihre Situation und beschreiben Sie, was passiert ist.

Sollten Sie nicht antworten (können), wird Ihr Notruf direkt an einen internen Pflegedienst oder den Rettungsdienst weitergeleitet. Dieser wird von der Zentrale auch zu Krankheiten, eingenommenen Medikamenten und Ihrem generellen Gesundheitszustand informiert. Die Fachkräfte wissen also sofort Bescheid und können schon im Vorfeld geeignete Hilfsmaßnahmen vorbereiten.

Mobiler Notruf – Hilfe auch unterwegs:

Mobile Notrufsysteme bieten Sicherheit auch für unterwegs. Grundsätzlich funktionieren sie zwar sehr ähnlich wie ein Hausnotruf, verfügen aber meist über zwei Zusatzfunktionen: einen Sturzsensor, der automatisch Alarm schlägt, wenn der Träger stürzt (z.B. auch in Folge einer Ohnmacht oder starken Gleichgewichtsstörungen), und einen GPS-Sender. Im Notfall kann mit diesem eine exakte Ortung des Patienten vorgenommen und Hilfe an den Ort des Geschehens geleitet werden.

Wie beim Hausnotrufsystem wird auch hier im Notfall zuerst der Mitarbeiter in der Zentrale versuchen, direkt mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Kann er Ihnen aus der Ferne nicht weiterhelfen oder sind Sie nicht in der Lage zu antworten, so wird Ihr Pflegedienst, Arzt oder der Rettungsdienst alarmiert. Auch hier zahlt es sich aus, die Zentrale bei Vertragsabschluss über Krankheiten, eingenommenen Medikamenten und Ihrem generellen Gesundheitszustand zu informieren, damit schnell reagiert werden kann.

Notrufuhr

Die meisten Menschen tragen eine Uhr am Handgelenk. Diese können Sie durch eine moderne Notrufuhr ersetzen. Diese zeigt dem Träger ganz normal die Uhrzeit an, funktioniert aber dank GPS-Ortung und Sprecheinrichtung als Notrufsystem. Bei der Einrichtung der Uhr kann eine Reihe von Notfallkontakten eingespeichert werden. In einer Notlage wird dann einfach durch Knopfdruck eine Telefonverbindung zu dem ersten vorher eingestellten Kontakt hergestellt. Nimmt dieser den Anruf nicht entgegen schaltet die Uhr automatisch zum nächsten Kontakt um und so weiter – so lange bis jemand antwortet. Durch die integrierte GPS-Ortung kann Ihr Standort schnell bestimmt werden. Zum Teil bieten die Notfalluhren auch weitere Zusatzfunktionen wie Sturzsensoren und Medikamentenerinnerung. Achten Sie in jedem Fall auf eine wasserdichte Ausrüstung, damit die Uhr auch im Bad nicht abgenommen werden muss, nutzerfreundliche Lademöglichkeiten und eine gute Tonqualität.

Seniorenhandys mit Notruftaste

Auch ältere Menschen besitzen heute meist ein Mobiltelefon. Es gibt spezielle Modelle für Senioren, die durch besonders große, griffige Tasten, eine einfache Menüführung und eine hohe Lautstärke besonders einfach zu bedienen sind. Über den integrierten GPS-Sensor können die Geräte zudem jederzeit geortet werden. Wer nun wichtige Telefonnummern auf Kurzwahltasten speichert kann diese mit nur einem Tastendruck anrufen. Das lässt sich in einem Notfall gut nutzen. Es gibt auch Modelle mit einer speziellen Notruftaste über die ohne Verzögerung Hilfe angefordert werden kann. Für Smartphones kann man außerdem Notruf-Apps herunterladen, mit denen Sie im Notfall z. B. den Rettungsdienst informieren können. Wie praktisch und hilfreich dies in einem wirklichen Notfall ist ist allerdings fraglich. Schließlich müssen Sie dafür aktiv die App öffnen und einen Hilferuf absetzen. Je nach Situation ist dies deutlich herausfordernder als die Bedienung eines mobilen oder Hausnotrufs.

Auswahl des richtigen Anbieters

Hausnotrufsysteme sind sowohl bei den großen Wohlfahrtsverbänden wie dem Deutschen Roten Kreuz, den Johannitern oder den Maltesern als auch bei privaten Anbietern erhältlich. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, die Leistungen der verschiedenen Anbieter zu vergleichen und lassen Sie sich ausführlich beraten. Die Unterschiede bei Beratung, Geräteeinweisung, Kundenservice sowie Notfallbearbeitung sind zwischen den Anbietern in der Regel recht groß. Nur wenn Sie genau verstanden haben, welche Leistungen das jeweilige Angebot umfasst können Sie das passende System für sich oder Ihren Angehörigen auswählen.

Mit unserer Checkliste können Sie sichergehen, dass Sie nichts Wichtiges vergessen haben.

  1. Lassen Sie sich bezüglich der Basis-Funktionen und weiteren Serviceleistungen beraten.
  2. Wichtige Fragen: Welche Leistungen deckt der Basis-Tarif ab? Welche Zusatzleistungen sind erhältlich und zu welchem Preis? Wie hoch ist die Anschlussgebühr?

  3. Klären Sie die Vertragsbedingungen.
  4. Wichtige Fragen: Gibt es eine Mindestlaufzeit? Wie lang ist die Kündigungsfrist? Gibt es eine monatliche Obergrenze für eingehende Anrufe? Was passiert bei einem Fehlalarm?

  5. Informieren Sie sich über Details bezüglich Inbetriebnahme und Wartung.
  6. Wichtige Fragen: Kann das System vor dem Kauf getestet werden? Wie wird sichergestellt, dass von allen Räumen aus eine Sprechverbindung zur Zentrale in ausreichender Lautstärke und Tonqualität möglich ist? Wer übernimmt die Wartung und ggf. Reparatur der Geräte? Gibt es einen technischen Notdienst?

  7. Lassen Sie sich den Notfallprozess genau erklären.
  8. Wichtige Fragen: Wie viel Zeit vergeht, bevor auf den Notruf geantwortet wird? Wird konkret nachgefragt, welche Hilfe benötigt wird oder direkt der Pflege- oder Rettungsdienst alarmiert? Wie ist der Umgang mit dem Patienten?

Optionale Zusatzleistungen für den Hausnotruf

Wem das Basispaket nicht genug Schutz bietet kann verschiedene Zusatzleistungen buchen. Wägen Sie ab, ob die einzelnen Optionen für Sie Sinn machen und nötig sind. Je nach Anbieter wird beispielsweise folgendes angeboten:

Demenz-Ortung

Diese speziellen Armbänder, die vom Träger nicht einfach abgelegt werden können, sollen verhindern, dass demente Senioren unbemerkt ihre Wohnung verlassen und sich dann vielleicht verlaufen. Daher senden Sie einen Alarm an die Notrufzentrale, wenn der Patient einen definierten Bereich verlässt. Durch den eingebauten GPS-Sender kann das Armband schnell lokalisiert und der Betroffene nach Hause zurück gebracht werden.

Fahrdienste & weitere Betreuungsdienstleistungen

Viele Anbieter haben darüber hinaus weitere Dienstleistungen im Angebot, um Senioren in Ihrem Alltag zu unterstützen. So können beispielsweise Fahrdienste oder Einkaufshilfen in Anspruch genommen werden.

Falldetektoren & Sturzsensoren

Der Patient trägt einen zusätzlichen Sensor am Körper, der auf Stürze reagiert. Löst der Sensor aus wird eine direkte Verbindung zur Notrufzentrale hergestellt.

Hinterlegung Haus-/Wohnungsschlüssel

Nach einem Sturz oder einer Ohnmacht kann der Patient vielleicht den heraneilenden Helfern nicht die Haus- oder Wohnungstür öffnen. Für diesen Fall ist es hilfreich, einen Schlüssel bei Nachbarn, dem Pflegedienst oder anderen vertrauten Personen zu hinterlegen. Das erspart den teuren und zeitraubenden Umweg über einen Schlüsseldienst. Sollte eine Hinterlegung bei einer bekannten Person nicht möglich sein, kann auch ein Schlüsselkasten angebracht werden. In diesem wird der Schlüssel mithilfe eines digitalen Codes gesichert.

Kontaktmatten

Kontaktmatten eignen sich vor allem für bettlägrige Menschen oder für die Nacht. Sie sind mit Bewegungssensoren ausgestattet und schlagen Alarm, wenn in einem bestimmten Zeitintervall keine Aktivität erfolgt.

Mir-geht-es-gut-Taste

Manche Hausnotrufgeräte verfügen über eine zusätzliche Taste, mit der der Benutzer mitteilen kann, dass alles in Ordnung ist. Sie muss beispielsweise einmal am Tag oder in einem bestimmten Zeitfenster betätigt werden. Geschieht dies nicht, meldet sich die Notrufzentrale und fragt nach, ob es der betroffenen Person geht.

Kosten für einen Hausnotruf

Natürlich müssen bei der Anschaffung eines Notrufsystems auch dessen Kosten mit in die Entscheidung einbezogen werden. Diese setzen sich zumeist aus den einmaligen Preis der Anschaffung und den laufenden monatlichen Kosten zusammen. Wir haben ausführliche Informationen zu Preisen und Fördermöglichkeiten für Sie zusammengestellt.