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A

» AAL oder Ambient Assisted Living

AAL ist die offizielle Abkürzung für „Ambient Assisted Living“ und bedeutet auf Deutsch übersetzt: Alltagsunterstützende Assistenzsysteme. Darunter versteht man Produkte und Dienstleistungen, die vor allem das Leben von älteren oder eingeschränkten Menschen erleichtern. AAL basiert auf intelligenter Smart-Home-Nutzung und wurde vom Fraunhofer Institut entwickelt.

» Aktivierende Pflege

Egal ob im Krankenhaus, Pflegeheim oder ambulant zu Hause, aktivierende Pflege spielt für alle Formen der Pflege eine wichtige Rolle. Ziel ist es, die pflegebedürftige Person  entsprechend seiner oder ihrer vorhandenen Fähigkeiten zu pflegen. Unterstützt wird nur, wenn unbedingt Hilfe erforderlich ist. So lernt der oder die Pflegebedürftige, Defizite zu überwinden oder geeignete Lösungen für Alltagssituationen zu finden.

Dabei sollte  der Patient einerseits nicht überfordert werden, andererseits aber ausreichend tun, um so viel Unabhängigkeit von der Pflegekraft wie nur irgendwie möglich zu entwickeln. Diese Hilfe zur Selbsthilfe ist zwar deutlich zeitaufwändiger als die normale, kompensatorische Pflege, zahlt sich aber aus:  Das Selbstvertrauen des Patienten wächst und er ist motivierter für alle anderen Therapien und Alltagsschritte.

» Altenheim, Altenwohnheim, Pflegeheim

Man unterscheidet drei unterschiedliche Heimtypen:

  • Altenwohnheim: Die Bewohner leben weitgehend eigenständig in eigenen kleinen Wohneinheiten. Mahlzeiten können aber gemeinsam mit anderen Bewohnern eingenommen werden.
  • Altenheim: Altenheime eignen sich für alte Menschen, die ihren Haushalt nicht mehr eigenständig führen können und auf pflegerische Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung angewiesen sind. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind auch hier oft in abgeschlossenen kleinen Wohnungen oder Appartements untergebracht.
  • Pflegeheim: Hier leben die Bewohner in Einzel- oder Mehrbettzimmern, in die je nach Einrichtung auch eigene Möbel mitgebracht werden können, und werden umfassend  pflegerisch und hauswirtschaftlich versorgt. Die Lebenssituation und die Bedürfnisse alter Menschen können sich durch Krankheit, Unfälle o.ä. schnell verändern. Um hierfür gerüstet zu sein befindet sich heutzutage in den meisten Einrichtungen der stationären Altenhilfe eine Kombination der traditionellen Heimtypen Altenwohnheim, Altenheim und Altenpflegeheim unter einem Dach.

» Ambulante Pflege

Die ambulante Pflege, auch häusliche Pflege genannt, hat den Vorteil, dass der/die Pflegebedürftige weiterhin zu Hause wohnen bleiben kann.  Die Dinge, die der Pflegebedürftige nicht mehr allein erledigen kann, übernimmt hierbei ein ambulanter Pflegedienst, der je nach Bedarf ein- bis mehrmals am Tag vorbeikommt. Zwischen diesen Besuchen muss der Pflegebedürftige allerdings so weit selbstständig sein, dass er sich selbst versorgen kann. Sobald der Pflegebedürftige in Phasen des Alleinseins gefährdet ist, wird es Zeit über  eine stationäre Pflege im Pflegeheim nachzudenken.

B

» Behandlungspflege

Die Behandlungspflege ist umfassender als die Grundpflege. Pflegekräfte/Pflegefachkräfte übernehmen hierbei ärztliche Tätigkeiten, die dazu dienen, Beschwerden oder Krankheiten zu lindern oder zu verhindern, dass sie sich verschlimmern. Dazu gehören beispielsweise Verbandswechsel, das Messen von Blutdruck und Blutzucker, das Verabreichen von Medikamenten und das Versorgen eines künstlichen Darmausgangs. Es liegt im Ermessen des behandelnden Arztes, welche Elemente der Behandlungspflege er verordnet.

» Besuchsdienst

Auf Wunsch können Beratungsstellen einen Besuchsdienst vermitteln. Dieser unterstützt pflegende Angehörige, wenn sie für einige Stunden  das Haus verlassen müssen und den Pflegebedürftigen nicht alleine lassen wollen. Der Besuchsdienst  unterhält sich  dann mit den Pflegebedürftigen, geht mit ihnen spazieren oder Besorgungen erledigen, oder liest ihnen vor. Meist handelt es sich bei den Besuchern um entsprechend geschulte Laien.

»Betreuung

Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden, haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen. Das Angebot umfasst zum Beispiel Betreuungsgruppen für Demenzkranke, Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger, eine Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung durch anerkannte Helfer.

Aber auch Pflegebedürftige in voll- und teilstationären Einrichtungen können Angebote zur zusätzlichen Betreuung und Aktivierung in Anspruch nehmen, die über die je nach Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht. Die Kosten dafür übernimmt entweder die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen.

» Betreutes Wohnen

Beim Betreuten Wohnen lebt jeder in seiner eigenen, seniorengerecht ausgestatteten Wohnung und kann bei Bedarf Dienste, die im Haus oder in der näheren Umgebung (z.B. im benachbarten Pflegeheim) vorhanden sind, in Anspruch nehmen. Hierzu zählen etwa ambulante Pflegedienste, Raum- oder Fußpflege. Betreutes Wohnen gibt es in Form von Altenwohnungen oder Mehrgenerationenhäusern. Bei der Prüfung der Angebote sollte man genau hinschauen, denn Organisationsform, Art und Umfang der gebotenen Hilfen unterscheiden sich.

» Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht regelt die Belange von Menschen, die auf rechtliche Unterstützung (Betreuung) angewiesen sind, z.B. behinderte oder demente Menschen. Ausführende Behörde ist das Betreuungsgericht, das einen Betreuer für den Patienten bestellt. Das kann ein Angehöriger aber auch ein selbstständiger Berufsbetreuer sein.

» Betreuungsassistenten:

In Heimen können für Menschen, die besondere Betreuung brauchen, Betreuungsassistenten eingestellt werden. Die Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse.

D

» Demenzpflege

Erkrankt ein alter Mensch an Alzheimer oder anderen Formen der Demenz sind besondere Pflege und Aufmerksamkeit erforderlich. AltenpflegerInnen und Angehörigen werden in diesem Fall Zusatzausbildungen und Pflegekurse angeboten, in denen sie lernen sollen besser auf die spezifischen Bedürfnisse von Demenzkranken einzugehen. Eine wichtige Rolle  in der Demenzpflege spielen die aktivierende Pflege und alle Maßnahmen, die dem Dementen dabei helfen, eine feste Tagesstruktur aufzubauen.

» Demographie

Demographie ist gleichbedeutend mit Bevölkerungswissenschaft und analysiert und beschreibt Bevölkerungsstrukturen und -entwicklungen. Meist wird sie mit der Messung der Altersverteilung in einer Gesellschaft assoziiert, dies ist aber nur eine ihrer Aufgaben.

E

» Ersatzpflege

Ersatzpflege ist gleichbedeutend mit Verhinderungspflege (siehe dort).

F

» Fallmanager

Es besteht ein Rechtsanspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung durch die Krankenkasse. Sogenannte Fallmanager informieren über Leistungsansprüche und  Finanzbeihilfen seitens der Kassen.

G

» Grundpflege

In den Bereich der Grundpflege fällt die pflegerische Unterstützung bei alltäglichen und lebensnotwendigen Verrichtungen wie Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Toilettengänge, Anziehen oder Zubettgehen. Die hauswirtschaftliche Versorgung ( z.B. Kochen oder Wäsche waschen) und die Durchführung ärztlicher Verordnungen (z.B. Verabreichung von Medikamenten oder Verbandswechsel) gehören nicht dazu.

H

» Hauswirtschaftliche Versorgung

Alltägliche Verrichtungen wie Einkaufen, Wäsche waschen, Staubsaugen oder Aufräumen zählen nicht als pflegerische Leistungen, obwohl sie essentieller Bestandteil der häuslichen Versorgung eines Pflegebedürftigen sind. Solche Leistungen werden beispielsweise von Mobilen Sozialen Diensten (MSD) angeboten.

» Hilfsmittel

In den Bereich der Hilfsmittel  fallen nach dem Sozialgesetzbuch alle Gegenstände, auf die Versicherte Anspruch haben, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bestehende Behinderung auszugleichen. Dies können beispielsweise Seh-, Hör- und Gehhilfen, Rollstühle, Kompressionstrümpfe  oder Inkontinenzhilfen sein.

» Hospiz

In einem Hospiz werden sterbenskranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase umfassend pflegerisch und seelsorgerisch versorgt. Es gibt ambulante und stationär tätige Hospizvereinigungen sowie eigenen Kinderhospize.

K

» Krankenhausvermeidungspflege

Manchmal müsste ein Patient eigentlich in ein Krankenhaus verlegt werden, dies ist aber unmöglich – beispielsweise weil er diese stationäre Behandlung aus nachvollziehbaren Gründen ablehnt. Dann kann der behandelnde Arzt  eine häusliche Krankenpflege als Krankenhausvermeidungspflege verordnen. Eine Krankenhausvermeidungspflege kann auch verordnet werden um einen Aufenthalt im Krankenhaus zu ersetzen oder zu verkürzen.

Sie umfasst die notwendige Behandlungs- und Grundpflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung für bis zu vier Wochen pro Krankheitsfall (in Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich).

» Kurzzeitpflege

Es kommt immer wieder vor, dass Pflegebedürftige, die sonst zuhause versorgt werden, vorübergehend auf eine stationäre Betreuung angewiesen sind – etwa aufgrund einer Krisensituation zuhause oder nach einem Krankenhausaufenthalt. In diesem Fall können sie eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, werden also vorübergehend in einem vollstationären Heim untergebracht.

Die Leistungen der Kurzzeitpflege stehen allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 in gleicher Höhe zur Verfügung (bis zu 1.612 Euro im Jahr, für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr). Hat ein Pflegebedürftiger lediglich den Pflegegrad 1, so kann der Entlastungsbetrag (125 Euro pro Monat) verwenden werden, um Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Auch Mittel der Verhinderungspflege (sofern im laufenden Kalenderjahr noch nicht beansprucht) können für Leistungen der Kurzzeitpflege genutzt werden.

M

» MDK

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Wenn ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt wird überprüft er diesen bei gesetzlich Versicherten und legt dann den Pflegegrad fest. Bei Patienten, die privat pflegeversichert sind, übernimmt die Firma Medicproof diese Aufgabe. Darüber hinaus kontrolliert der MDK, ob in den verschiedenen Pflegeeinrichtungen die Qualitätsstandards eingehalten werden.

» Mehrgenerationenhäuser

Wie der Name schon sagt bringen Mehrgenerationenhäuser Menschen unterschiedlichen Alters zusammen und sind damit die moderne Variante des Dorfbrunnens. Hier können Kontakte hergestellt und Kompetenzen verbunden werden: Während ein jüngerer Mensch beispielsweise Hilfe beim Einkaufen oder im Haushalt anbietet kann ein Senior vielleicht stundenweise die Nachbarskinder betreuen oder bei Reparaturen oder Handarbeiten helfen. So helfen sich Alt und Jung gegenseitig und bereichern ihren Alltag.

N

» Nachtpflege

Zusammen mit der Tagespflege gehört die Nachtpflege zu den teilstationären Pflegeformen. Tagsüber wird der Pflegebedürftige  zu Hause von Angehörigen gepflegt. Nachts hingegen wird er in einem Pflegeheim betreut. Dabei übernimmt die teilstationäre Pflege auch die notwendige Beförderung eines Pflegebedürftigen von seiner Wohnung zum Heim und zurück.

P

» Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung legen Sie ihre Anweisungen an den Arzt fest für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können. In ihr können Sie verfügen, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen und welche Sie ablehnen. Wichtig dabei ist, die Patientenverfügung formal korrekt zu verfassen, damit sie für den Arzt verbindlich ist.

» Pflegedokumentation

Um eine umfassende und lückenlose Dokumentation aller pflegerischen Einzelschritte kommt man nicht herum – egal  ob im Pflegeheim oder zu Hause bei der ambulanten Pflege. So wird vermerkt, welche Maßnahmen der Grund- und Behandlungspflege vorgenommen und welche Medikamente verabreicht wurden. Auch ein Eintrag zum aktuellen Befinden des Pflegebedürftigen gehört zu einer vollständigen Dokumentation dazu.

» Pflegegrade

Bei der Einteilung in Pflegegrade wird besonderes Augenmerk auf die individuellen Beeinträchtigungen und Fähigkeiten jedes Pflegebedürftigen gelegt. Es gibt heute fünf Pflegegrade, die die früher geltenden drei Pflegestufen ersetzen. Die Begutachtung und Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen, bei privat Versicherten durch die Firma Medicproof. Die Höhe der Leistungen der Pflegekasse staffelt sich  nach diesen fünf Graden:

  • Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigungen
  • Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Sind Sie mit der Zuteilung  eines bestimmten Pflegegrades unzufrieden kann gegebenenfalls Einspruch bei der Pflegekasse eingelegt werden.

» Pflegekurse

Die Pflegekassen bieten kostenlose Pflegekurse für Menschen an,  die einen Angehörigen pflegen oder sich ehrenamtlich um Pflegebedürftige kümmern möchten. In diesen Kursen erlernen die Teilnehmer beispielsweise die richtige Mundpflege oder den Gebrauch von Hilfsmitteln. Unter gewissen Voraussetzungen kann eine solche Schulung auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfinden.

» Pflegevertrag

Ein Pflegevertrag wird zwischen einem Pflegebedürftigen und einem ambulanten Pflegedienst geschlossen. Darin sind alle  Leistungen festgelegt, die der Pflegedienst erbringen soll, und die Kostenbeteiligung von Kranken- und Pflegekasse  vermerkt. Bei jeder Änderung der Pflegesituation muss auch der Pflegevertrag entsprechend angepasst werden.

S

» Seniorenresidenz

Das Heimrecht unterscheidet grundsätzlich drei unterschiedliche Heimtypen: Altenheim, Altenwohnheim und Pflegeheim. Darüber hinaus sind Begriffe wie Seniorenheim, Altenstift, Wohnstift, Wohnpark oder Seniorenresidenz gebräuchlich. Diese werden oft gleichbedeutend verwendet, sind aber nicht genau definiert.

» Senioren-WGs

In Wohngemeinschaften (WGs) können Senioren im Alter ein selbstständiges Leben führen und dabei mit anderen Menschen zusammen sein. Wird einer der Bewohner krank oder pflegebedürftig so können die Mitbewohner ihn unterstützen oder es wird externe Unterstützung engagiert (Pflege-WG). Somit ist die WG für viele Senioren eine Alternative zum Altenheim.

» Stationäre Pflege

Bei dieser Pflegeform wird der Pflegebedürftige nicht mehr zu Hause sondern  in einem Pflegeheim oder einer Kurzzeitpflegestation gepflegt und versorgt.

T

» Tagespflege

Genau wie die Nachtpflege zählt auch die Tagespflege zu den teilstationären Pflegeformen. Sie kommt häufig zur Anwendung, wenn pflegende Angehörige tagsüber berufstätig sind. Den Tag verbringen die Pflegebedürftigen dann in einem Pflegeheim oder einer Tagesstätte wo sie Mahlzeiten erhalten und pflegerisch betreut werden. Besonders wertvoll ist die feste Tagesstruktur, die dem Pflegebedürftigen hier gegeben werden kann. Gemeinsam mit körperlicher und geistiger Aktivierung beugt sie dem schnellen Verfall eigener Fähigkeiten vor.

» Teilstationäre Pflege

Teilstationäre Pflege bedeutet, dass ein Teil der Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung stattfindet, der andere Teil ambulant von Angehörigen geleistet wird. So sind die pflegenden Familienmitglieder für einen Teil des Tages entlastet. Die bekanntesten Beispiele hierfür sind die Tages- und die Nachtpflege.

V

» Verhinderungspflege

Auch pflegende Angehörige werden einmal krank, fahren in den Urlaub oder in eine Kur. Dann kann eine ambulante Ersatzpflegekraft einspringen. Da die Hauptpflegepersonen in diesem Fall vorübergehend verhindert sind, spricht man von Verhinderungspflege. Wenn der Pflegebedürftige mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist übernimmt  die Pflegeversicherung die Kosten für die Verhinderungspflege für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr. Dies gilt allerdings nur, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor dem Verhinderungsfall mindestens sechs Monate zuhause gepflegt hat.

» Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihrer Wahl, an Ihrer Stelle Entscheidungen zu treffen und so Vertreter ihres Willens zu werden.  Eine Vollmacht kann sich nur auf bestimmte oder auch auf alle Aufgabenbereiche beziehen.

W

» Wohnstift

Das Heimrecht unterscheidet grundsätzlich drei unterschiedliche Heimtypen: Altenheim, Altenwohnheim und Pflegeheim. Darüber hinaus sind Begriffe wie Seniorenheim, Altenstift, Wohnstift, Wohnpark oder Seniorenresidenz gebräuchlich. Diese werden oft gleichbedeutend verwendet, sind aber nicht genau definiert.

» Wohnungsanpassung

Unter dem Begriff Wohnungsanpassung werden alle Umbaumaßnahmen im eigenen Zuhause zusammengefasst, die dazu dienen, das häusliche Umfeld an die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen anzupassen. Hier geht es in erster Linie darum, die Sicherheit zu erhöhen, indem mögliche Gefahrenquellen wie rutschige Böden oder Stolperschwellen beseitig werden (Sturzprophylaxe). Auf Antrag kann die Pflegekasse einen Kostenzuschuss zu den Umbaumaßnahmen gewähren.